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Mitsprache:
Alle AnlegerInnen der Gemeinschaftsdepots haben umfassende Mitbestim-mungsrechte,
die in der Gesellschaftsversammlung ausgeübt werden. Diese tritt
mindestens einmal im Jahr zusammen und wählt
die Geschäftsführung,
den Anlageausschuß,
den Finanzprüfungsausschuß
und entscheidet über
alle wichtigen Fragen der Geschäftspolitik, sowie
Änderungen des Gesellschaftsvertrags.
Die in der Gesellschaftsversammlung gefaßten Beschlüsse werden
von der Geschäftsführung umgesetzt.
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