Das Ethische Investment basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz zur Lösung der Umweltprobleme und Weltkrisen. Als entscheidende Voraus-setzung für zukunftsfähiges Handeln berücksichtigt und stärkt die spezielle Anlagepolitik Ethischen Investments gleichermaßen soziale Bedingungen, Ökologie und Ökonomie, also die drei Säulen der international im Rahmen der Agenda 21 angestrebten »nachhaltigen Entwicklung« (»sustainable development«; UN-Erdgipfel, Rio 1992).
Informationen über Branchen und Unternehmen, die sämtlichen Aspekten eines solch komplexen Ansatzes genügen, sind sehr umfangreich und kaum aus einer Quelle zu beziehen. Aus diesem Grunde hat ethik eine eigene Forschungsstelle zu Fragen des Ethischen Investments eingerichtet. In Kooperation mit Forschungsinstituten sowie Umwelt- und Eine-Welt-Organisationen werden hier Unternehmen auf die Einhaltung ökologischer und sozialer Kriterien untersucht, bevor über eine mögliche Investition in diese Firmen entschieden wird.
Ziel ist dabei nicht, Bewertungen und vollständige Ökobilanzen aller Unter-nehmen aufzustellen, sondern einen Pool von Firmen zusammenzustellen, die nach heutigem Erkenntnisstand zukunftsfähige Produkte, Technologien oder Dienstleistungen herstellen, anwenden und/oder entwickeln. Dieses Wissen – aber auch ausgearbeitete Research-Studien zu einzelnen Unternehmen – wird für interessierte Finanzdienstleister bereit gehalten. Die Forschungsstelle betreut darüber hinaus in Zusammenarbeit mit erfahrenen Kooperationspartnern ein Internet-Portal für ökologische Produkte und Dienstleistungen.

Erste Anhaltspunkte über geeignete Unternehmen liefern Fachzeitschriften und Internet-Quellen, sowie Publikationen unabhängiger Forschungsinstitute (z.B. Investors Responsibility Research Center IRRC in Washington, Ethical Investment Research Service EIRIS in London). Darüber hinaus arbeitet ethik mit Umweltschutzverbänden und Eine-Welt-Organisationen zusammen, um sich vorab präzise über die in den verschiedenen Industriesparten und Produktionsländern vorliegenden besonderen Bedingungen und Problem-bereiche zu informieren. Die in eine Untersuchung aufgenommenen Unter-nehmen gehören i.d.R. folgenden Branchen der breiten Palette zukunfts-fähiger Produkte, Technologien und Dienstleistungen an:

Umweltschutztechnik (Meß- und Regeltechnik, Wasseraufbereitung, Recycling), Alternative Energien und Antriebssysteme, Transportsysteme und Fahrräder, Büromöbel, -technik, Gesundheitswesen (Kranken- und Altenpflege, Medizintechnik, Naturheilmittel), Naturwarenhandel, Ökologische Zentren, Bekleidung, Textilien und Schuhe, Freizeitartikel, Naturpädagogik, Sanfter Tourismus, Ökologisches Bauen, Baustoffe.


Hat ein Unternehmen die Vorauswahl erfolgreich durchlaufen, fordert ethik unter Hinweis auf die ökologische und soziale Zielsetzung seiner Anlagepolitik umfangreiches Informationsmaterial bei den Unternehmen selbst an. Dieses umfaßt Geschäftsberichte, 10 k-Berichte (bei US-amerikanischen Unterneh-men), Produktinformationen, Umweltschutzberichte und -erklärungen (soweit vorhanden) sowie Erläuterungen zum sozialen Engagement. Sämtliche nach Bearbeitung des erhaltenen Firmenmaterials noch offenen gebliebenen Fragen klärt die Forschungsstelle durch direkte, gezielte Nachfrage bei den Unternehmen.
Daß sich auch firmeneigenes Informationsmaterial, gegen das berechtigte Vorbehalte bestehen mögen, für die Analyse als tauglich erwiesen hat, liegt nicht zuletzt an der Informationspflicht börsennotierter Gesellschaften. So haben alle Unternehmen Auskunft über ihre Produkte, den Geschäftsverlauf und wesentliche Beteiligungen zu geben. In den USA gelistete Firmen unter-liegen darüber hinaus wesentlich schärferen Bestimmungen. Hier muß genauestens über den gesamten betriebswirtschaftlichen Ablauf (Beschaff-ung, Produktion, Vertrieb) und über Unternehmensbeteiligungen, die eine Größe von fünf Prozent übersteigen, Auskunft gegeben werden. Zusätzlich sind Informationen zu sämtlichen anhängigen oder entschiedenen Strafverfahren (Stichwort Umweltdelikte) an die AktionärInnen weiterzugeben. Der staatlichen Umweltbehörde EAP müssen jährlich alle emittierten Gefahrenstoffe in Form von der Öffentlichkeit zugänglichen Reports gemeldet werden.

Die firmeneigenen Publikationen bilden zusammen mit den Informationen von unabhängiger Seite, wie Kompendien von Verbraucherorganisationen, Medienberichten und Hintergrundinformationen von Initiativen und Verbänden, die Grundlage der Forschungsberichte. Die Berichte umfassen im wesentlichen Angaben zu folgenden Punkten:

• Grund der Vorlage (Orientierung anhand der ethik-Kriterien),
• Firmenkennzahlen (Gründungsjahr, Umsatz, Beschäftigte, Geschäfts-
bereiche, Produktionsstätten etc.),
• Mutter- und Tochtergesellschaften (Geschäftsbereiche, Produktions-
stätten)
• Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen (Verträge, Koopera-
tionen, Geschäftsbereiche und Produktionsstätten),
• Darstellung und kritische Analyse der Geschäftstätigkeit, sowie der
Produkte, Technologien oder Dienstleistungen,
• Beschreibung des besonderen Umwelt- und Sozialengagements,
Informationsquellen, Internetadresse.


Die in Form der Firmenberichte gesammelten Firmendaten werden dem von der Gesellschafterversammlung gewählten, regelmäßig (6wöchig) tagenden Anlageausschuß vorgelegt. Dieses sachkundige, ehrenamtlich tätige Gremium legt nach sorgfältiger Prüfung des Berichtes fest, welche Unterneh-men für eine Investition in Frage kommen. Erst dann entscheidet die Vermö- gensverwaltung über Zeitpunkt und Umfang einer möglichen Investition –
wie bei konventionellen Investmentfonds nach den ökonomischen Kriterien Rentabilität und Sicherheit.
Die Entscheidung, ob ein Unternehmen den ökologischen und sozialen Anforderungen von ethik entspricht, wird anhand der ethik-Anlagekriterien getroffen (siehe unten). Bei Vorhandensein bereits eines Negativ-Kriteriums wird das Unternehmen von der Investition ausgeschlossen (»Ausschlußkriterium«). Die Erfüllung von mindestens (!) einem Positiv-Kriterium (»Förderkriterium«) ist neben dem Fehlen von Negativ-Kriterien notwendige Voraussetzung für eine positive Bewertung durch den Anlageausschuß und eine Empfehlung zur Investition.
Jede Firma wird individuell im Anlageausschuß besprochen. Bei auftretenden Unklarheiten wird die Forschungsstelle beauftragt, diese zu klären (z.B. durch nochmalige Rücksprache mit den Unternehmen) bzw. weitere Informationen zum Thema zu beschaffen (z.B. durch detailliertere Literaturrecherche, Nach-frage bei unabhängigen Stellen oder Experten). Bis zur Klärung aller Fragen wird ein Unternehmen vom Anlageausschuß zurückgestellt und in einer der folgenden Sitzungen von der Forschungsstelle zur endgültigen Entscheidung erneut vorgelegt.


Um den hohen ökologischen und sozialen Standard der Vermögenswerte zu sichern, unterliegen die Unternehmen in den von ethik verwalteten Fonds/Depots einer regelmäßigen Überprüfung auf mögliche Abweich-ungen von den Auswahlkriterien (Monitoring). Die Kriterien selbst werden ständig an den sich ändernden gesellschaftlichen Voraussetzungen ge-messen und gemäß wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt.
Die Entscheidung über eine evtl. Veränderung bestehender oder eine Aufnahme neuer Anlagekriterien wird im Anlageausschuß getroffen.
Der immense Aufwand, den ethik in die Untersuchung von Unternehmen steckt, bürgt dafür, daß die Gesellschaften, zum Zeitpunkt der Investition vollständig mit den Anlagekriterien übereinstimmen. Sobald bekannt wird, daß ein Unternehmen aufgrund veränderter Bedingungen von seiner ursprünglichen Geschäftspolitik abweicht und nicht mehr den Kriterien entspricht, werden die Unternehmensanteile umgehend verkauft.

Ethik schließt Beteiligungen an Unternehmen aus, die…

• Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten, die
speziell für das Militär oder die Atomindustrie konzipiert
sind oder hierfür werben,
• Güter produzieren oder Produktionsverfahren anwenden,
die vermeidbare Umweltbelastungen oder Gesundheits-
sch”den hervorrufen
• in »Dritte-Welt«-Ländern unter unzumutbaren sozialen
oder ökologischen Verhältnissen produzieren,
• sich geschäftlich in Staaten betätigen, systematische
Menschenrechtsverletzungen zu verantworten haben,
wenn diese Geschäftsbeziehungen nicht zu sozialen oder
ökologischen Verbesserungen in dem entsprechenden
Staat beitragen
• keine ausreichende soziale Absicherung für ihre Mitarbei-
terInnen bieten
• Frauen benachteiligen oder MitarbeiterInnen aus
rassisistischen, politischen oder religiösen Gründen
diskriminieren
• Tierversuche für Kosmetika oder vermeidbare Tierversu-
che für medizinische Zwecke durchführen oder in Auftrag
geben
• Tochtergesellschaften haben oder von Unternehmen
beherrscht werden, auf die die voranstehenden Kriterien
zutreffen.

Investiert wird nur in Unternehmen, die zusätzlich mindestens ein Positiv-Kriterium erfüllen, die z.B. …

• regenerative Energien gewinnen oder verbreiten,
• Umwelt-Technologien, mit denen Schadstoffbelastungen
begrenzt oder vermieden werden, entwickeln, vertreiben
• oder anwenden ökologisch sinnvolle Verkehrssysteme
entwickeln, ausbauen oder betreiben
• Umweltbelastungen ihrer Produktionsverfahren und
Produkte minimieren
• fairen Handel mit der »Dritten Welt« treiben und die in
ihren Produktionsstätten in diesen Ländern hohe soziale
und ökologische Standards einhalten
• mit naturgemäßen Produktionsweisen Nahrungsmittel
und Kleidung herstellen
• vorbildliche medizinische Produkte oder Dienstleistungen
anbieten.
• ihren Beschäftigten vorbildliche Sozialleistungen bieten,
• humane Arbeitsbedingungen oder eine demokratische
Unternehmensstruktur schaffen
• diskriminierte Gruppen aktiv fördern.